PW_4_2025

www.pferdundwagen.com 4/2025 Pferd & Wagen 61 Jahr Fristablauf zusätzlich 15 LE, nach drei Jahren zusätzlich 30 LE und nach mehr als fünf Jahren sogar zusätzlich 45 LE. Unter den im DRFV organisierten Fahrausbildern mit abgelaufener Trainerlizenz ist die letztgenannte Gruppe die größte. Davon gibt es sicherlich einige, die sich aus dem Fahrsport insgesamt oder aus der Trainertätigkeit zurückgezogen haben. Die Mehrzahl jedoch ist weiterhin aktiv, bildet selbst aus und trainiert Gespanne und Fahrer. Sie zurückzuholen ins Lizenzsystem ist erklärtes Ziel des FG-Vorstands. Da im Fahrsport fast ausschließlich Amateure aktiv sind – und dies gilt auch für die Ausbilder –, muss die Wiederauffrischung auch in die Lebenswirklichkeit noch berufstätiger Menschen passen. Die DRFV-Fachgruppen Fahren und Amateurausbilder haben daher gemeinsam ein „RefresherProgramm“ entwickelt, das neue Anreize schaffen soll. Der zeitlich effektivste Weg besteht darin, Ersatzqualifikationen zu erwerben. Eine solche Ersatzqualifikation ist (unabhängig von der dafür aufgewendeten Zahl der Lerneinheiten) z. B. die Absolvierung der Pferdewirtschaftsmeisterprüfung oder Ablegung der Richterprüfung. Auch der Erwerb einer APOErgänzungsqualifikation, für die lediglich 30 LE erforderlich sind, berechtigt zur Wiederausstellung der DOSB-Trainerlizenz, selbst wenn diese abgelaufen war. Insofern wird der DRFV noch in diesem Jahr und in 2026 an mehreren Stellen im Bundesgebiet Kurzlehrgänge an zwei Wochenenden für die Ergänzungsqualifikation (EQ) „Spät- und Wiedereinsteiger“ (§ 5823 APO) sowie „Kinderunterricht im Pferdesport“ (§ 5818 APO) anbieten. Für beide EQs ist lediglich mindestens die Prüfung zum Trainer C (unabhängig vom Lizenzstatus) und eine mindestens einjährige Ausbildertätigkeit nachzuweisen. Eine weitere für Fahrausbilder in Betracht kommende Möglichkeit ist die „EQ Bodenarbeit“ (§ 5819 APO), für die allerdings zuvor das FN-Abzeichen Bodenarbeit Stufe 1 erworben werden muss. Dies setzt dann naturgemäß einen weiteren zeitlichen Aufwand voraus. Ein zweiter Schwerpunkt, der in einer groß angelegten Initiative gegenüber allen deutschen Pferdesport-­ Landesverbänden gestartet wird, ist die deutliche Ausweitung der _Zulassung/Ernennung von Mentoren (Profil 2). Damit wäre die Möglichkeit geschaffen, die Wiederauffrischung abgelaufener Trainerlizenzen durch Assistenz und Mitwirkung bei der Durchführung von Abzeichenlehrgängen oder Stützpunkttrainings, aber auch als Assistent eines als Mentor zugelassenen Parcourschefs oder Richters zu erreichen. Die dritte Säule des DRFVRefresher-Programms wird ein qualifiziertes, modulares und regelmäßiges Online-Fortbildungsangebot sein, das nicht nur zur Wiederauffrischung abgelaufener Trainerlizenzen dient, sondern auch zur Absolvierung der regulären Fortbildungseinheiten. Huberta von Krosigk denkt dabei an Formate, die sich auch in den Berufsalltag von Amateurtrainern integrieren lassen: „Zwei Lerneinheiten am Abend à 45 Minuten mit entsprechender inhaltlicher und medialer Kompetenz sind auch für Berufstätige oder Familienverpflichtete zu schaffen und werden dabei helfen, dass in Zukunft weniger Trainerlizenzen durch Fristablauf verfallen.“ Damit, so ist sich der Vorstand der FG Fahren sicher, wird es gelingen, wieder mehr qualifizierte Ausbilder zurück an die Trainingsfront zu holen und die Basis des Fahrsports deutlich auszuweiten. /rs MIt Ergänzungsqualifikationen können Trainer 30 Lehreinheiten sammeln: Möglich sind z. B. die EQ Bodenarbeit oder EQ Kinderunterricht.

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