PW_4_2025

www.pferdundwagen.com 4/2025 Pferd & Wagen 45 Pferd & Wagen: Wie setzt sich der Arbeitskreis für den Fahrsport zusammen und welche Möglichkeiten hatten Aktive und Fahrschulen, sich bei der neuen APO einzubringen? Andrea Winkler: Vor Beginn der Überarbeitung der APO werden alle Landesverbände gebeten, für die einzelnen Arbeitskreise ihre Vertreter zu benennen. Im AK Fahren war die Rückmeldung leider nicht sehr groß oder genannte Kandidaten haben sich z. T. nicht an den Online-Meetings beteiligt. Als gesetzter Kern des AK gelten die Bundestrainer, Fachschulleiter und Richtervertreter. Gäste zu einzelnen Themen sind immer willkommen. Die FN-Fahrschultafel war immer ein Qualitätsmerkmal. Wie werden die Fahrschulen nun kategorisiert und wie erkennt ein Interessent das? Leider musste die FN aus rechtlichen Gründen die Kennzeichnung beenden. Ob und wann es eine Neuerung dazu geben kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Wer darf sich künftig noch „Fachschule Fahren“ nennen? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Die Voraussetzungen für die Fachschule Fahren haben sich nicht geändert. Allerdings gibt es keine Kennzeichnung mehr, sondern eine Vereinbarung zwischen FN und Fachschule. Basis der Vereinbarung ist die fachgerechte Haltung zum Wohl der Pferde. Die FN-Fachschule zeichnet sich verantwortlich als Ausbildungsstätte und Veranstalter von Lehrgängen und Prüfungen. Wer bildet künftig Trainer A Fahren aus und wird es die Unterscheidung in Basis- und Leistungssport geben? Die Unterscheidung in Basis- und Leistungssport ist vom DOSB für alle Sportarten vorgeschrieben. Der Unterschied liegt lediglich in der Zielgruppe. Die Trainer-A-Ausbildung findet weiterhin in den Fachschulen statt. In Absprache mit den Fachschulen gibt es 2025 in Redefin, 2026 in Marbach und 2027 in Moritzburg jeweils ein Angebot. Wird das Modell der dezentralen Trainer-C- und Trainer-B-Kurse weitergeführt? Ja, auf Antrag des LV und mit Genehmigung der FN können Trainerlehrgänge C/B dezentral ausgerichtet werden. Gibt es inhaltliche Änderungen beim Trainerassistenten Fahren? Inhaltliche Änderungen für den Trainerassistenten im Fahrsport sind nicht vorgesehen. Was genau wird beim Sachkundenachweis Pferdekunde hinzukommen, und gilt für Trainer ein Bestandsschutz in Bezug auf den Sachkundenachweis? Einige Bundesländer erkennen die Trainerausbildung und auch die FN-Ausbildung zum Sachkundenachweis nicht an, deswegen wurde der Sachkundenachweis inhaltlich aufgewertet, um eine breitere Akzeptanz zu erhalten. Eine Trainerausbildung wird in Zukunft keinen Sachkundenachweis mehr beinhalten. Welche weiteren Fortbildungsmodule sind für den Sachkundenachweis Pferdekunde geplant und wer benötigt diese? Die individuellen Fortbildungsmodule für Pferdehalter können ganz unterschiedliche Themen, von Betriebsführung über Buchhaltung bis zur Pferdefütterung oder Stallmanagement, abdecken. Diese Fortbildungen dienen ausschließlich der individuellen Weiterbildung. Bei den Fahrabzeichen gibt es weiterhin keine Noten für die Stationsprüfungen, dennoch soll die Fahrlehre mehr Gewichtung bekommen. Wie sieht das praktisch aus? Im Anschluss an das praktische Fahren findet ein Prüfungsgespräch mit Bezug auf das eigene Fahren und die Grundlagen der Fahrlehre gemäß den Anforderungen der gefahrenen Klasse statt. Dieses fließt nun in angemessener Gewichtung in die Note für das praktische Fahren ein. Das heißt, ist ein Schüler in der Reflexion besonders gut, kann sich seine Note für das Fahren noch mal etwas verbessern, zum Beispiel von 7,2 auf 7,5. Ist die Reflexion nicht so gut, kann sich die Note natürlich auch entsprechend verschlechtern. Wer künftig einen KFS B ausbilden möchte, soll ihn zunächst selbst ablegen. Wird sich dadurch an der aktuellen Situation, dass die LK nur einigen wenigen Ausbildern genehmigt KFS-BKurse durchzuführen, etwas ändern? Bei Einführung der Kutschenführerscheine gab es eine Zusatzqualifikation „Modul Sicherheit im Gespannfahren“, die auch weiterhin Bestandsschutz hat. Jeder neue Lehrgangsleiter für den KFS B, der diese Zusatzqualifikation nicht vorweisen kann, muss selbst den KFS B abgelegt haben. ► Änderungen bei der Trainer-C- und Trainer-B-Ausbildung y Keine praktische Prüfung Longieren mehr erforderlich (Vorlage LA5 und LA4) y KSF B gilt bei Zulassung als Ersatz für Wanderfahrabzeichen I y Praktisches Fahren auch im Einspänner möglich y Wanderfahrabzeichen II entfällt beim Trainer B Basissport y Prüferzahl Trainer B (wieder) 2 y Die Auszeichnung für besonders gute Trainer- Absolventen mit der Gebrüder-Lütke-Westhues- Plakette gibt es auch für Prüfungen per alterna- tiver Lernerfolgskontrolle.

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